AGB

1. Abschluss. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn wir dem Besteller eine schriftliche Bestätigung erteilt oder stillschweigend die Leistung/Lieferung erbracht haben.

2. Lieferzeit. Leistungen/Lieferungen erfolgen schnellstens, jedoch ohne Gewähr für eine im Auftrag angegebene Frist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich die Innehaltung eines bestimmten Termins zugesagt wurde. Verzögerungen in der Materiallieferung seitens unserer Lieferanten, Betriebsstörungen und andere unabwegbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien beide Teile von der Abschlussverbindlichkeit für die Dauer der fraglichen Ereignisse.

3. Mängel. Beanstandungen der Leistung/Lieferung sind innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Vollendung der Leistung/Abschluss der Lieferung durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung/Lieferung als ordnungsgemäß angenommen. Nachgewiesene Mängel berechtigen den Besteller nur zur Forderung von Nachbesserung/fehlerfreie Ersatzlieferung oder Gutschrift nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche können auch bei zugesicherten Eigenschaften nicht gestellt werden. Wenn die Nachbesserung/Ersatzlieferung durch Eigenmächtige Nachbesserung des Bestellers erschwert wird, sind wir von der Pflicht zur Beseitigung des Mangels befreit.

4. Garantie erstreckt sich nur auf unsere handwerklichen Arbeiten. Material und Geräte, die einer Werksgarantie unterliegen, werden auch von uns nur zu deren Bedingungen anerkannt.

 5. Eigentumsrecht. An allen von uns gelieferten Gegenständen behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenstehender Posten aus der laufenden Geschäftsverbindung - bzw. bis zur restlosen Einlösung der zahlungshalber gegebenen Wechsel oder Schecks - vor. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine ihm hieraus entstehenden Ansprüche jeglicher Art ab.

6. Preise. Unsere Preise gründen sich auf die derzeitige Kostenlage. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Abschlusses nicht bekannte Materialpreis- und Lohnerhöhung ändern, so gilt als vereinbart, dass wir nachweisbare Preiserhöhungen geltend machen.

7. Zahlung. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.

8. Bauleistungen. Für alle Bauleistungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (Teil B) der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) mit den sich aus den vorstehenden Lieferungsbedingungen ergebenen Abänderungen sowie die allgemeinen Lieferbedingungen des Elektro-Einzelhandels.

9. Erfüllungsort für alle Leistungen/Lieferungen ist Duisburg-Hamborn.
      Gerichtsstand das Amtsgericht in Duisburg-Hamborn.

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