Mit unseren Partnern realisieren wir Projekte im Umfeld von Telekommunikationsanwendungen.
- Verlegung von Fernmeldekabel auf Kupferbasis im Innen- und Außenbereich
- Verlegung von LWL-Kabel
- Aufbau von Fernmeldeverteiler inklusive Schalt- bzw. Umschaltarbeiten
Lichtrufanlagen
Der Einbau und das Betreiben von Rufanlagen ist nach der KhBauVO Teil II, § 18 für alle Bettenzimmer, Wasch- und Baderäume sowie Abortanlagen in den Pflegebereichen gefördert. Sie schreibt vor, dass der ausgelöste Ruf in den Fluren optisch und im Dienstzimmer des Krankenhauspflegepersonals optisch und akustisch wahrnehmbar sein muss. Die Betätigung der Rufanlage muss insbesondere von jedem Bett aus möglich sein. Rufanlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es gelten die Bestimmungen der Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE) im DIN und VDE, die in DIN VDE 0834 Teile 1 und 2 die Anforderungen an die Geräte, das Einrichten, die Umweltbedingungen, die elektromagnetische Verträglichkeit und den Betrieb der Anlagen stellen.
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